Die Knackmussens und die Hexerei
- Michael E.W. Ney
- 11. Okt. 2020
- 9 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 9. Jan.
Meine Großmutter Minna Emma Luise Knackmuss hatte das Kaiserreich, die Weimarer Republik, das III. Reich, die DDR in ihren Anfangsjahren und die BRD (nach ihrer Flucht in den Westen) erlebt. Geboren wurde sie 1896 (als sechstes von 16 Geschwistern) in Colbitz, heiratete 1925 in Stendal meinen Großvater Hermann Heinrich Oder aus Breslau, nahm zwei Nichten in ihrem Haus auf und wurde 1929 Mutter.
Bis zu meinem 6. Lebensjahr durfte ich sie noch erleben, eine schlanke, aufrechte weißhaarige Frau mit Dutt, der alle Zeitenwechsel ihre Würde nicht hatten nehmen können. Ihr Glaube war unerschütterlich, sie hatte ihn in der Bekennenden Kirche im Nationalsozialismus bewahrt und er hatte sie in die Zwangsarbeit gebracht und lieber Hatte sie Haus und Hof in Stendal verlassen, als ihre christliche Überzeugung der DDR zu opfern.
Wie das im Ländlichen aber so oft war, das christliche und das alte magische Denken schlossen sich bei ihr nicht aus. Meine Mutter bewahrte zeitlebens die Wahrsagekarten meiner Großmutter auf. Dass sie viel benutzt worden waren zeigte ihr abgegriffener Zustand. und natürlich war auch meine Mutter in ihre Nutzung eingeführt. Ich kann mir vorstellen, dass sie die Karten immer dann, wenn große Entscheidungen anstanden, herausgeholt hat. Vielleicht vor ihrer Hochzeit, vor dem Bau des Hauses in Stendal, als die Nazis an die Macht kamen und vielleicht auch vor der Flucht aus der DDR. Meine Mutter hätte es nie zugegeben, aber natürlich hatte auch sie die Karten in Benutzung, nach dem meine Großmutter vertorben war.
Meine Tante Edith Knackmuss (1921-2005), die bei uns im Haus wohnte (eigentlich eine der beiden Cousinen meiner Mutter, die von meinen Großeltern adoptiert worden waren) verstand sich auf das Besprechen. Als ich mit 13 Jahren fast nicht mehr ohne Schwerzen laufen konnte, weil sich unter dem Fuß Warzen angesiedelt hatten, wurde ich kurzerhand ins Vollmondlicht expediert, ein Sprüchlein wurde aufgesagt und siehe da, die ungebetenen Gäste waren nach kurzer Zeit endgültig verschwunden.
Übrigens weniger zur Begeisterung unserer Pastorin, die mit mir ein Beichtgespräch diesbezüglich führen wollte und androhte mich nicht zu konfirmieren.
Aber, die Verbindung zur Hexerei zieht sich durch die Generationen der Familiengeschichte. Die Knackmussens traf als Müllergeschlecht über die Jahrhunderte immer wieder der Vorwurf oder das Gerücht, in der Mühle ginge nicht alles mit rechten Dingen zu. Das war in erster Linie dem Umstand geschuldet, dass zum einen in der Mühle technisch Dinge passierten, die sich nicht jeder erklären konnte und dass dort auch zu unchristlicher Zeit, also z.B. Nachts, gearbeitet wurde.
Die Vorfahren meiner Großmutter beherbergten im 17. Jahrhundert in der Nähe der Modderkuhl-Mühle (Uchtspringe) die "alte Kathrein", die irgendwo im Wald hauste und als Kräuterfrau im Ruf stand, ein Hexe zu sein. Es mögen umliegende Dorfbewohner gewesen sein, die ihr irgendwann ihre Hütte anzündeten, in der sie elendig verbrannte. Vielleicht weil jemand neidisch auf ihre Kunst war, weil ein Mittel nicht so geholfen hatte, wie erwartet. 1773 heiratet Wilhelmine Lauterbach (geboren in Hiltersklingen/Odenwald) den Joachim Benedict Knackmussen und lässt sich mit ihm in Dolle nieder. Er gehört zur Familie der Müller aus der Modderkuhl (Uchtspringe), sie ist Nachfahrin des Johann Wilhelm Lautenschläger, geboren um 1560 - dem "Zauberer vom Güttersbach".
Hexerei im Odenwald

Die Bevölkerung des Odenwalds war in der Zeit des 30jährigen Krieges noch sehr abergläubisch. In der Entwicklungspsychologie und in der Anthropologie ist das als "magisches Denken" bekannt, verbunden mit der Annahme, dass es übernatürliche Kräfte gibt, die in die Gegenwart des Menschen wirken. Jeder, der über (vermeintlich) außergewöhnliche Künste verfügte, der Mensch und Vieh auf nicht ganz alltägliche Art zu heilen verstand, konnte in den Verdacht der Zauberei oder Hexerei geraten und wurde von den Behörden verfolgt und meistens auch bestraft. Wenn im Odenwald auch keine großen Hexenverfolgungen und Hexenverbrennungen stattfanden, wie in den benachbarten kurmainzischen und hanauischen Gebieten, so hat es trotzdem an Menschen, die im Ruf standen Hexen und Zauberer zu sein nicht gefehlt.
Heiler oder Hexer?!
Ein am Anfang des 17.Jahrhunderts weit über die Grenzen des Odenwalds hinaus bekannter und "beschreiter Magus und Zauberer" war Wilhelm Lautenschläger. Er war kein Hexenmeister im gewöhnlichen Sinne, eher war er ein Mann, der mit den Heilpflanzen des Landes eingehend vertraut war und ihre Wirkung auf Menschen und Vieh kannte. Seine für seine Zeit außergewöhnlichen Kenntnisse verdankte er zum Teil seiner Mutter, die als Hebamme in dem Ruf einer weisen Frau stand, und die selbst von der herrschaftlichen Familie (Georg III. Graf von Erbach und Herr zu Breuberg und seine Familie) in Krankheitsfällen zu Rate gezogen wurde. Von ihr hatte er die Kenntnis von allerhand "guten Kräutern". Außerdem war er im Besitz eines Kräuterbuches, das er zu Rate zog, und einen guten Teil seines Wissens verdankte er wohl fahrendem Volk und anderen weisen Leuten.
Lautenschlägers Erfolge müssen recht bedeutend gewesen sein, denn der Zuspruch, dessen er sich erfreute, war sehr groß. An manchen Tagen suchten ihn mehr als 20 Leute auf, die seinen Rat und seine Hilfe begehrten. Neben diesen, auf der Anwendung von Naturheilmitteln beruhenden Erfolgen, verfügte Wilhelm noch über allerei geheime Künste. Er konnte Wahrsagen, Wunden und Krankheiten besprechen, Hexen austreiben und mit Hilfe von Kleidungsstücken die Gebreschen ihrer Besitzer feststellen. Über seine Tätigkeit und seine Erfolge liegen eine Reihe von Aussagen vor, von denen einige hier angeführt seien.
Brosius Fuchs aus Sandbach berichtet, daß er 1627 bei dem weisen Mann war, um Heilung für sein krankes Kind zu suchen. Lautenschläger verlangte, daß Fuchs entweder das kranke Kindlein selbst oder wenigstens ein Kleidungsstück desselben mitbringen sollte. Als ihm ein Hemd des Kindes vorgelegt wurde, "setzte er sein Brüllen (Brille) uff" und stellte fest, daß das Kind mit "totem Geblüt überzogen sei". Der Schaden müsse zusammenziehen und dann aufbrechen. Als Heilmittel verordnete er "Bärenklauenkraut in 1 1/2 Maß Wasser gesotten und davon dem Kindlein zu trinken geben". Dazu verordnete er, "fleißig zu beten und uff die Knie fallen".
Ein anderer Mann aus Sandbach, namens Lenhard Karch, der lange Zeit "schröckliche Schmerzen" in allen Gliedern hatte, suchte ebenfalls bei Lautenschläger Heilung. Dieser gab ihm nach allerei geheimnisvollen Handlungen einen "Hollerstock" in die Hand, bestrich die schmerzenden Glieder mit einem Feuerstein und murmelte folgenden Segensspruch: "Hollerstock, schüttel dich, das Landengeriß habe ich, ich hab es Tag und Nacht. Das zähle ich dir zur Buß. Im Namen Gottes, Vatter, Sohns und heiligen Geistes." Darauf wurde Karch wieder frisch und gesund und verehrte dem weisen Mann ein Kopfstück. (Münze)
Ein anderer Kranker, namens Geörg Holtzapffel, ebenfalls aus Sandbach, hatte eine schwer leidende Frau, die über große Schmerzen im Leibe klagte. Er verordnete ihr trinken, "Iß ob Nußbaumlaub und 5 Eichendollen in Wein gelegt". Auch dieses Rezept half, und die Frau wurde wieder völlig gesund. Der dankbare Ehemann schenkte dem "weisen Mann" einen Gulden.
Hans Breit aus dem Breubergischen, der eine lahme Schwester hatte, brachte dem Lautenschäger ein Kleidungsstück der Kranken, aus welchem dieser das Gebrechen feststellen sollte. Brei berichtete, daß der "weise Mann" seine Brüllen (Brille) uffgesteckt, die Hülle auf dem Tisch ausbreitete, das Fenster uff zwei Finger breit uffgelassen und angefangen, die Schwachheit zu erzählen, als wenn er bei der kranken Person wäre". Endlich habe er die Hülle umgewandt, diese mit der Hand bestrichen, Kreuze gemacht und gesprochen:" Es sollen weichen, wie die Sonne und der Mond in die Ruhe werden schleichen und verlöschen wie die Knollen in der Eschen verschwinden. Wie die Knollen so nicht mehr glimmen. Im Namen Gottes, Vatters, Sohns und Jesus Namen, der heilige Geist wird nicht genannt ". Dann verordnete er Kräuter umzuschlagen und sagte, das Mägdlein würde nie mehr grad werden, was auch eintraf.
In anderen Fällen kurierte Lautenschläger das durch Zauberei geschädigte Vieh, er entdeckte verlorene oder gestohlene Dinge und bezeichnete die Menschen, die anderen Schaden an Leib und Gut getan hatten. Die so in Verdacht geratenen Leute beschwerten sich bei dem "Zauberer von Güttersbach ". Es kam zu Aufläufen, Händeln und wüsten Schlägerein in dem kleinen Dorf. Bei einer solchen richtete Lautenschläger, der über außergewöhnliche Körperkräfte verfügte, einen Mann aus Hüttenthal, den man "den alten Eierkaufler" nannte, dermaßen zu, daß derselbe 18 Wochen das Bett hüten mußte.
Der Prozess

Infolge dieser Aufläufe und Steitigkeiten wuchs die Unruhe im Dorf von Tag zu Tag, bis endlich der Pfarrer den Wunderdoktor ernstlich verwarnte und ihm sein gottloses Handeln untersagte.
Als dies nichts half, beschwerte er sich bei der Herrschaft (Grafen Erbach) und der Zauberer wurde, "derweil er viele Jahre hero der Wahrsager und Segenssprecherey halber bescheit und verdächtigt gewesen", nach Michelstadt in den Turm gebracht und eingehend verhört.
Die drei Richter, die mit dem Verhör Lautenschlägers beauftragt waren, legen ihm eine Anzahl von Fragen vor, die sich auf seine Zauberei und Hexerei bezogen. Auf die Frage, woher er seine Wissenschaft habe, antwortete er, daß er nicht anders als ehrlich gottesfürchtig sei, daß er Menschen und Vieh mit guten Kräutern heilen könne. Er habe ein Kräuterbuch, daraus er es lesen könne. Das Buch sei bei seiner Tochter Katharina Schwinn in Güttersbach.
Ob und wie er an den Kleidern eines Menschen sehen könne, was diesem fehle, oder ob derselbe etwas Böses getan habe, lautet die nächste Frage. Lautenschläger sagte, die Kreuze, die auf die Hemden genäht seien, zeigen an, wie es mit einem beschaffen sei. Daran sehe man auch, ob jemand über einen unreinen Weg gehe, da etwa die Hexen und das Lumpengesindel ihre Schelmereien gemacht.
Fragen, wie er wisse oder sagen könne, wer gestohlen oder das gestohlene Gut hingekommen sei, wie er ein Haus von der Hexerei erledigte, wie man die Hexen kennenlerne, antwortete er: " habe es zwar nicht selbst versucht, es aber von anderen gehört, die auf diese Art Hexen zitiert hätten.
Noch zahlreiche andere Fragen wurde dem Zauberer vorgelegt, auf die er Antwort zu geben wußte. Auch Proben seiner Kunst mußte er ablegen, indem man ihm Kleidungsstücke von kranken Personen vorlegte, deren Gebrechen er bestimmen sollte. Die meisten seiner Aussagen trafen jedoch nicht zu, so daß er zugeben mußte, daß seine Kunst abergläubisch, abgöttisch und vom Teufel sei.
Das Urteil
Die von den Richtern ausgesprochene Strafe war sehr milde. Lautenschläger wurde wegen "Begangene Abgötterey und schwerer Sünd halber zuvor privatim wohl informiert und den künftigen Sonntag nach gehaltener hierzu sonderlich angestellter Predigt die gewöhnliche Kirchenbuße und Vorstellung" mit ihm vorgenomnmen. Außerdem mußte er schriftlich Abbitte leisten und geloben, seine Turmstrafe nicht rächen zu wollen. In seiner Abbitte (Urfehde) heißt es:
"Ich, Wilhelm Lutenschläger von Güttersbach urkunth hiermit, daß ich mich durch böse und gottlose Leut, innsonderheit die umbschweifenden landbetrügerisch "Zigainer" (Der Begriff wird hier aufgrund der Authentizität des zeitgenössischen Textes entsprechend wiedergegeben.) so weit von Gott zu dem leidigen Teuffel verleiden undt verführen lassen, daß ich Gottes Wort und Gebotten zuwider mich des verfluchten, gotteslästerigen Segensprechens und Wahrsagerey unnachläßig befließen und dadurch unzehlich viel Leuthe denen undt ihrem Vihe ich vermentlich geholfen, inn Aberglauben geführt undt menniglich große Ärgernuß geben haben, indem ich mich sonderlich unterstanden, der abweßenden kranken Personen innundt äußerliche Schwachheit an irgend einem Getuch, Kragen oder Schleuer, so sie angetragen, übernatürlicher Weiße zu erkennen, undt ihnen dieselbigen durch einen Büßspruch abzuthuen und zubenemen. Das so weit fortgesetzte, daß ich weit undt breit bekannt, hin und wieder geholt und von der abergläubischen Weltt vor einen großen Wundermann nicht ohne starken Verdacht der Argwohn undt der Zauberey oder in sonderbaren Verbündnus mit dem bösen Feindt dem Teuffel bin gehalten und gescholten worden. Wie nun Fürstlichen Gnaden rechtmeßige und genugsam Ursach gehabt hetten, mich, wo nicht an Leib undt Leben, jedoch an meinem Leib mit dem Staubbösen, Prangerstellen, Landesverweißung oder sunst ewiger Gefengnuß härtiglich zu straffen, so haben dieselben mich solcher Bedingung wieder uff freyem Fueß gestellt, daß ich zuvordrist eine leidentliche Geldstraff erlegen, dann mich des verfluchten gotteslästerigen Segensprechens, Wahrsagens und verbottener Arzeney inskünfftig enthalten, wie auch der gegebenen Ärgernuß halben beydes allhie zue Michelstatt undt in der Pfarrkirchen Güttersbach offentliche Kirchenpoenitenz thuen solle ... geben Michelstatt, den 21.Juny anno 1628"
Die schriftliche Abbitte (Urfehde) ist eine zentrale Quelle, da sie nicht nur sein eigenes Selbstbild als von „gottlosen Leuten“ verführt schildert, sondern auch Formulierungen der Obrigkeit zur Beurteilung von Aberglauben, Wahrsagerei und „verbottener Arzeney“ spiegelt. Die Urfehde betont, dass Fürst und Amtleute rechtlich Anlass gehabt hätten, ihn deutlich härter zu bestrafen, und stilisiert die Rückkehr in die Freiheit an Bedingungen wie Geldstrafe, öffentliches Schuldbekenntnis und den Verzicht auf jegliches zukünftiges Segensprechen oder Wahrsagen.Dass die Strafe recht milde ausfiel, wird dem Umstand zugeschrieben, dass der Sohn Mitglied des Rates war und entsprechend Fürsprache halten konnte und die Familie zusicherte, dafür zu sorgen, dass Johann Wilhelm sich fürderhin zurück hielte.
Begriffserläuterungen
Als Urfehde bezeichnet man im vormodernen Recht ein eidlich bekräftigtes Versprechen, auf Rache oder Fehde zu verzichten und die Obrigkeit beziehungsweise die Strafverfolger nicht weiter anzufechten. In der Frühen Neuzeit wurde die Urfehde vor allem als sogenannte Hafturfehde eingesetzt: Bei der Entlassung aus dem Gefängnis verpflichtete sich der Delinquent schriftlich, keine Vergeltung zu üben und bestimmte Auflagen – etwa Geldstrafen, Verbannung oder künftig rechtskonformes Verhalten – zu akzeptieren.
Kirchenbuße (lateinisch poenitentia publica) bezeichnet öffentlich auferlegte Bußhandlungen für Personen, die durch schweres oder skandalöses Verhalten Anstoß erregt hatten. Im lutherischen Raum der Frühen Neuzeit gehörten dazu etwa das öffentliche Schuldbekenntnis während des Gottesdienstes, das Knien vor der Gemeinde und die Annahme einer als erzieherisch verstandenen Demütigung, bevor eine Wiedereingliederung in die kirchliche Gemeinschaft erfolgte.
Unter Aberglauben verstanden kirchliche und obrigkeitliche Akteure der Frühen Neuzeit Praktiken und Deutungen, die aus ihrer Sicht vom rechten christlichen Glauben abwichen und mit magischen oder „teuflischen“ Kräften in Verbindung gebracht wurden. Dazu rechnete man etwa Wahrsagerei, Beschwörungsformeln, magische Heilrituale oder das Vertrauen auf „Zauberer“ und „weise Frauen“, wenn diese nicht klar als bloße Naturheilkunde interpretiert werden konnten.
Quellenhinweis
Die Darstellung zu Wilhelm Lautenschläger stützt sich im Kern auf eine Erzählung des Odenwälder Heimatforschers Friedrich Höreth, der im 20. Jahrhundert umfangreiche Notizen aus den Urkunden des Erbacher Grafenhauses ausgewertet hat. Diese Unterlagen, die im Staatsarchiv Darmstadt lagerten, wurden zwar 1944 größtenteils zerstört, Höreths frühere Abschriften und Exzerpte blieben jedoch erhalten und bildeten die Grundlage für seine Veröffentlichung Geschichte und Geschichten aus dem Odenwald, Band 2Quelle:
Friedrich Höreth: Geschichte und Geschichten aus dem Odenwald, Bd.2
























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